Angesichts pandemiebedingter Einschränkungen für Zusammenkünfte von Menschen aus verschiedenen Haushalten soll eine Eigentümerversammlung unter freiem Himmel zulässig sein.
Leitsätze aus NJW-Spezial, 2020, 643
AG Berlin-Wedding, Urt. v. 13.7.2020, Az. 9 C 214/20
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