Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.
BGH, Urteil vom 09.12.2020, Az. VIII ZR 118/19
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Das Recht des Mieters auf Einsicht in die Belege einer Betriebskostenabrechnung erstreckt sich auch auf die zugrundeliegenden Zahlungsbelege.
BGH, Urteil vom 09.12.2020, Az. VIII ZR 118/19