Der Selbstbehalt bei einer Gebäudeversicherung ist im Schadensfall nicht anteilig zwischen geschädigtem Sondereigentümer und ebenfalls geschädigter Wohnungseigentümergemeinschaft aufzuteilen,
vielmehr trägt die Gemeinschaft diesen allein (Anschluss an LG Karlsruhe vom 22.11.2018 – 11 S
23/17, ZWE 2019, 324).
LG Frankfurt/M., Urteil vom 20.05.2021, Az. 2-13 S 149/19
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