Achtung: Gemeinschaftsordnung kann Fälligkeit der Hausgelder (Vorschüsse) festlegen

Muench News Jan ETV

1. Oktober 2025

Die Fälligkeit der Vorschussforderung kann auch in der Gemeinschaftsordnung vereinbart sein. In diesem Fall ist die jeweilige Vereinbarung maßgeblich. Soweit keine Öffnungsklausel vereinbart ist, können die Wohnungseigentümer hiervon keine ab-weichende Regelung beschließen.

AG Hildesheim, Urteil vom 27.02.2024 – 126 C 15/23

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