Änderung des Verteilerschlüssels für die Erhaltungsrücklage

AdobeStock news

18. November 2023

1. Es besteht Beschlusskompetenz der Eigentümer, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung durch Beschluss zu bestimmen.

2. Ein Beschluss über die Änderung des Befüllungsschlüssels ist aber nicht ordnungsgemäß, wenn es hierdurch dazu kommt, dass eine einheitliche Rücklage nach verschiedenen Schlüsseln befüllt wird.

LG Frankfurt/M., Urteil vom 12.10.2023, 2-13 S 133/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Kürzung von Hausgeld möglich?

5. Januar 2026

Kürzung von Hausgeld möglich?

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, seine laufenden Hausgeldzahlungen wegen behaupte-ter oder tatsächlicher Mängel am Gemeinschaftseigentum einseitig zu kürzen oder zurückzuhalten. 2. Die Hausgeldzahlungspflicht besteht...

PDF Downloaden
Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

5. Januar 2026

Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

1. Balkone gehören regelmäßig zumindest teilweise zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie dem Sondereigentum zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind. 2. Zum Gemeinschaftseigentum zählen insbesondere tragende Bauteile,...

PDF Downloaden
Kappung einer Scheinzypresse als bauliche Veränderung

5. Januar 2026

Kappung einer Scheinzypresse als bauliche Veränderung

1. Anpflanzungen innerhalb einer Wohnungseigentumsanlage stellen bauliche Anlagen im Sinne des Wohnungseigentumsgesetzes dar. 2. Jede Veränderung an einer Anpflanzung – einschließlich der Kappung eines Baumes...

PDF Downloaden