Änderung des Verteilerschlüssels für die Erhaltungsrücklage

AdobeStock news

18. November 2023

1. Es besteht Beschlusskompetenz der Eigentümer, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung durch Beschluss zu bestimmen.

2. Ein Beschluss über die Änderung des Befüllungsschlüssels ist aber nicht ordnungsgemäß, wenn es hierdurch dazu kommt, dass eine einheitliche Rücklage nach verschiedenen Schlüsseln befüllt wird.

LG Frankfurt/M., Urteil vom 12.10.2023, 2-13 S 133/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

1. Dezember 2025

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

Die Pflicht der Gemeinschaft zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres; der frühere Verwalter, dessen Amtszeit zum 31. Dezember des Vorjahres...

PDF Downloaden
GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

1. Dezember 2025

GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter auch ausstehende Abrechnungen für Vorjahre erstellen. Daneben kann...

PDF Downloaden
Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

1. Dezember 2025

Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

Weist die Teilungserklärung den Wohnungseigentümern die Pflege und Erneuerung der Fenster mit Ausnahme des Außenanstrichs zu, bleibt die gesamte Fenstererneuerung regelmäßig Aufgabe der Gemeinschaft. Die...

PDF Downloaden