Aufwendungsersatz und Erstattung der Kosten für eine kostenpflichtige Beiratsfortbildung?

Muench News Okt

27. Oktober 2022

Ein Mitglied des Verwaltungsbeirats muss – will er die Erstattung seiner Aufwendungen ganz oder teilweise von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) erreichen – die GdWE über den Verwalter vorab informieren, dass er in einer anderen Stadt eine kostenpflichtige 2-tägige Fortbildung wahrnehmen und hierfür ein Hotel und eine Zugfahrt buchen werde.

Anschließend hat er eine Entscheidung über die aus Sicht der GdWE erforderlichen Aufwendungen herbeizuführen.

AG München, Urteil vom 26.3.2022 – 1294 C 20147/21, ZMR 2022, 512

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst

3. November 2025

Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter auch dann für die Erfüllung der Räum- und Streupflichten, wenn sich der Unfall auf einem Grundstücksteil des gemeinschaftlichen Eigentums...

PDF Downloaden
Weiter Ermessenspielraum bei der Kalkulation der Vorschüsse

3. November 2025

Weiter Ermessenspielraum bei der Kalkulation der Vorschüsse

Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites...

PDF Downloaden
Verpflichtung des Veräußerers im Zusammenhang mit der Veräußerungszustimmung

3. November 2025

Verpflichtung des Veräußerers im Zusammenhang mit der Veräußerungszustimmung

Für die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit genügt es nicht, dass der Veräußerer lediglich behauptet, der Erwerber sei zahlungsfähig. LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 –...

PDF Downloaden