Aufwendungsersatz und Erstattung der Kosten für eine kostenpflichtige Beiratsfortbildung?

Muench News Okt

27. Oktober 2022

Ein Mitglied des Verwaltungsbeirats muss – will er die Erstattung seiner Aufwendungen ganz oder teilweise von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) erreichen – die GdWE über den Verwalter vorab informieren, dass er in einer anderen Stadt eine kostenpflichtige 2-tägige Fortbildung wahrnehmen und hierfür ein Hotel und eine Zugfahrt buchen werde.

Anschließend hat er eine Entscheidung über die aus Sicht der GdWE erforderlichen Aufwendungen herbeizuführen.

AG München, Urteil vom 26.3.2022 – 1294 C 20147/21, ZMR 2022, 512

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Endlich Schluss mit der „3-Angebots-Regel“!

9. April 2026

Endlich Schluss mit der „3-Angebots-Regel“!

Keine allgemeine Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft, vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen Vergleichsangebote einzuholen. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Entscheidung auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruht und ordnungsmäßiger Verwaltung...

PDF Downloaden
Jedes Sondereigentum hat ein Stimmrecht!

9. April 2026

Jedes Sondereigentum hat ein Stimmrecht!

Das Stimmrecht von Wohnungseigentümern kann grundsätzlich vereinbarungsrechtlich objektbezogen beschränkt werden (z. B. auf „Angelegenheiten der Tiefgarage“). Eine solche Beschränkung ist jedoch nur wirksam, wenn sie...

PDF Downloaden
Form der Einladung zur Eigentümerversammlung

9. April 2026

Form der Einladung zur Eigentümerversammlung

Zur Eigentümerversammlung sind sämtliche Wohnungseigentümer zu laden, sofern dies nicht ausnahmsweise unmöglich ist. Eine digitale Ladung ist zulässig, jedoch nur, wenn der Eigentümer diesen Kommunikationsweg...

PDF Downloaden