Bauliche Veränderung vs. Nutzungsbefugnisse im Gemeinschaftseigentum

12. November 2024

Die Wohnungseigentümer können seit dem 1. Dezember 2020 eine bauliche Veränderung auch dann beschließen, wenn die Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum dauerhaft nur dem bauwilligen Wohnungseigentümer zustehen soll (…).

Die Beschlusskompetenz für die Gestattung einer baulichen Veränderung besteht auch dann, wenn die Beschlussfassung dazu führt, dass die in einer Vereinbarung vorgesehene Nutzung des Gemeinschaftseigentums faktisch nicht mehr möglich ist.

BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024; – V ZR 226/23

 

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

13. Oktober 2026

Falsche Ladungsfrist zur Eigentümerversammlung

Ein Verstoß gegen die Ladungsfrist des 24 § Abs. 4 Satz 2 WEG wirkt sich dann nicht auf die Beschlussfassung aus, wenn die maßgeblichen Angebote,...

PDF Downloaden
Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

13. Oktober 2026

Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag

1. Eine Klausel in den Versicherungsbedingungen einer Wohngebäudeversicherung, wonach die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag nur dem Versicherungsnehmer und nicht dem Versicherten zustehen, ist...

PDF Downloaden
Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

13. Oktober 2026

Änderung der Erhaltungskosten durch Beschluss

1. Ein Beschluss über die Änderung des Kostenverteilungsschlüssels für Erhaltungsmaßnahmen an Dachterrassen entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung, wenn die alleinige Gebrauchsmöglichkeit der betroffenen Sondereigentümer anknüpft, auch wenn...

PDF Downloaden