Beschluss über den Vermögensbericht möglich?

Muench News Dez

4. Januar 2023

1. Der Verwalter hat den Wohnungseigentümern noch vor der Eigentümerversammlung, die über die Nachschüsse bzw. die Anpassung der Vorschüsse beschließt, einen Vermögensstatus zu übermitteln, der u. a. alle Konten und die Erhaltungsrücklage ausweisen muss.

2. Fehler in Übermittlung oder Inhalt des Vermögensberichtes begründen nicht die Anfechtbarkeit des Beschlusses über die Nachschüsse bzw. Anpassung der Vorschüsse.

AG Wiesbaden, Urt. v. 1.7.2022, Az. 92 C 3463/21; IMR, 12/2022, S. 504

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

1. Dezember 2025

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

Die Pflicht der Gemeinschaft zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres; der frühere Verwalter, dessen Amtszeit zum 31. Dezember des Vorjahres...

PDF Downloaden
GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

1. Dezember 2025

GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter auch ausstehende Abrechnungen für Vorjahre erstellen. Daneben kann...

PDF Downloaden
Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

1. Dezember 2025

Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

Weist die Teilungserklärung den Wohnungseigentümern die Pflege und Erneuerung der Fenster mit Ausnahme des Außenanstrichs zu, bleibt die gesamte Fenstererneuerung regelmäßig Aufgabe der Gemeinschaft. Die...

PDF Downloaden