Beschlusskompetenz zu Handlungspflichten?

At a professional business seminar, a diverse audience raises th

5. Oktober 2023

Es ist den Wohnungseigentümern gestattet, durch Beschluss ihren Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten; dabei dürfen sie einzelne Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 – V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).

BGH, Urteil vom 21. Juli 2023 – Az. V ZR 215/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

10. Januar 2026

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

Die Innenarchitektur des kultigen Colonia-Hauses wird im Zuge einer kuratorischen Setzung temporär aus ihrem funktionalen Kontext gelöst: Unter dem Titel DIE SENKRECHTE trifft in der...

Kürzung von Hausgeld möglich?

5. Januar 2026

Kürzung von Hausgeld möglich?

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, seine laufenden Hausgeldzahlungen wegen behaupte-ter oder tatsächlicher Mängel am Gemeinschaftseigentum einseitig zu kürzen oder zurückzuhalten. 2. Die Hausgeldzahlungspflicht besteht...

PDF Downloaden
Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

5. Januar 2026

Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

1. Balkone gehören regelmäßig zumindest teilweise zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie dem Sondereigentum zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind. 2. Zum Gemeinschaftseigentum zählen insbesondere tragende Bauteile,...

PDF Downloaden