Beschlusskompetenz zu Handlungspflichten?

At a professional business seminar, a diverse audience raises th

5. Oktober 2023

Es ist den Wohnungseigentümern gestattet, durch Beschluss ihren Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten; dabei dürfen sie einzelne Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 – V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).

BGH, Urteil vom 21. Juli 2023 – Az. V ZR 215/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

1. Dezember 2025

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

Die Pflicht der Gemeinschaft zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres; der frühere Verwalter, dessen Amtszeit zum 31. Dezember des Vorjahres...

PDF Downloaden
GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

1. Dezember 2025

GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter auch ausstehende Abrechnungen für Vorjahre erstellen. Daneben kann...

PDF Downloaden
Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

1. Dezember 2025

Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

Weist die Teilungserklärung den Wohnungseigentümern die Pflege und Erneuerung der Fenster mit Ausnahme des Außenanstrichs zu, bleibt die gesamte Fenstererneuerung regelmäßig Aufgabe der Gemeinschaft. Die...

PDF Downloaden