Beschlusskompetenz zu Handlungspflichten?

At a professional business seminar, a diverse audience raises th

5. Oktober 2023

Es ist den Wohnungseigentümern gestattet, durch Beschluss ihren Willen darüber zu bilden, ob sie bestimmte Nutzungen oder bauliche Veränderungen für unzulässig halten; dabei dürfen sie einzelne Wohnungseigentümer zu einem dem Beschluss entsprechenden Verhalten auffordern. Wird dies dem Wortlaut nach als Ge- oder Verbot beschlossen, ist darin nächstliegend ein solcher Aufforderungsbeschluss zu sehen (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 15. Januar 2010 – V ZR 72/09, NJW 2010, 3093 Rn. 10).

BGH, Urteil vom 21. Juli 2023 – Az. V ZR 215/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

IHK Ehrung zum 50. Firmenjubiläum

21. Mai 2026

IHK Ehrung zum 50. Firmenjubiläum

Die IHK Köln gratulieren uns zu unserem Jubiläum! Die Münch Immobiliengruppe wurde 1976 von Franz Münch mit dem Zweck der Wohnungsverwaltung gegründet. Seit 2006 wird...

Unklare Gemeinschaftsordnung: Feststellungsklage gegen WEG möglich

4. Mai 2026

Unklare Gemeinschaftsordnung: Feststellungsklage gegen WEG möglich

1. Auch nach Inkrafttreten des WEMoG kann ein Wohnungseigentümer Rechte und Pflichten aus der Gemeinschaftsordnung im Wege der Feststellungsklage klären lassen. Passivlegitimiert ist die   ...

PDF Downloaden
Eintragung der Erwerberhaftung

4. Mai 2026

Eintragung der Erwerberhaftung

Eine Haftungsklausel für Sondernachfolger (§ 10 Abs. 3 WEG) entfaltet nach Ablauf der Übergangsfrist keine Wirkung mehr, wenn sie nicht ausdrücklich im Grundbuch eingetragen ist....

PDF Downloaden