Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.07.2022 – 2-13 S 35/22
26. September 2022
Unterscheiden sich Alternativangebote im überschaubaren Leistungsumfang nicht erheblich, genügt zur Information der Eigentümer vor der Versammlung ein einfacher Preisspiegel.
LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 04.07.2022 – 2-13 S 35/22
Mehr dazu erfahren Sie hier:
1. Oktober 2025
Ist das Aufstellen eines Gartenhauses eine bauliche Veränderung?
Ist Gegenstand des Sondernutzungsrechts ein bestimmter Gartenteil, so ist der berechtigte Wohnungseigentümer zwar befugt, die Fläche gärtnerisch zu gestalten oder zu Erholungszwecken zu benutzen. Dagegen...
1. Oktober 2025
Schon wieder: Drei Angebote erforderlich?
Gegen das apodiktische Erfordernis von mindestens drei Vergleichsangeboten spricht schon, dass die Wohnungseigentümer – auch nach Einholung der Vergleichsangebote – nicht verpflichtet sind, das billigste...
1. Oktober 2025
Achtung: Gemeinschaftsordnung kann Fälligkeit der Hausgelder (Vorschüsse) festlegen
Die Fälligkeit der Vorschussforderung kann auch in der Gemeinschaftsordnung vereinbart sein. In diesem Fall ist die jeweilige Vereinbarung maßgeblich. Soweit keine Öffnungsklausel vereinbart ist, können...