Faktisches Sondernutzungsrecht als Folge der Nachrüstung eines Außenaufzugs zur Barriere-Reduzierung

AdobeStock

1. März 2024

Die Wohnungseigentümer können nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht (WEMoG) eine bauliche Veränderung grundsätzlich auch dann beschließen, wenn die Beschlussfassung die Zuweisung einer ausschließlichen Nutzungsbefugnis an dem dafür vorgesehenen Gemeinschaftseigentum zur Folge hat; einer Vereinbarung der Wohnungseigentümer bedarf es hierfür nicht mehr (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 13.1.2017, V ZR 96/16, ZMR 2017, 319 = ZWE 2017, 224 Rn. 30 ff.).

BGH, Urteil vom 09.02.2024 – V ZR 244/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

3. März 2026

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

Wohnungseigentümer haben bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft diese erlaubt („Ob“) – auch ohne besonderen Anlass. Über die konkrete Umsetzung...

PDF Downloaden
Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

3. März 2026

Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 28 Abs. 3 WEG befugt zu beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Ein Beschluss, der Eigentümer zur Teilnahme am Lastschriftverfahren...

PDF Downloaden
Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

3. März 2026

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

Eine Eigentümerversammlung muss nicht wegen des unstornierbaren Urlaubs eines Eigentümers außerhalb der Schulferien verlegt werden. Die Terminierung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters unter Berücksichtigung...

PDF Downloaden