Gestattung des bloßen Einbaus eines Klimageräts auf eigene Kosten

Muench Referenz Fallback

22. April 2022

Die Gestattung (nur/allein) des Einbaus eines Klimageräts unter dem Vorbehalt, dass Ansprüche wegen störender Emissionen unberührt bleiben, scheitert nicht an § 20 Abs. 4 WEG. Der Einbau der

Klimaanlage als solcher bewirkt noch keine Nachteile für die Miteigentümerin; diese können erst mit

dem Betrieb der Klimaanlage entstehen.

 

AG Ludwigshafen, Urteil vom 26.01.2022 – 2p C 88/21

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