Kein allstimmiger Umlaufbeschluss = Nichtbeschluss?

AdobeStock web

10. Juni 2024

Ein Beschluss ohne Versammlung ist nach § 23 Abs. 3 S. 1 WEG grundsätzlich nur gültig, wenn alle Wohnungseigentümer ihre Zustimmung zu diesem Beschluss in Textform erklären. Ein Verstoß führt nicht zu bloßen Anfechtbarkeit des Beschlusses, sondern es handelt sich um einen sog. Nichtbeschluss. Die nachfolgende Verkündung durch den Verwalter führt nicht zur Heilung.

OLG Köln Urt. v. 12.4.2023 – Az. 17 U 14/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Auch im Jahr 2026 Erster Platz für Münch im Branchenmanager

22. April 2026

Auch im Jahr 2026 Erster Platz für Münch im Branchenmanager

Auch im Jahr 2026 wird Münch wiederholt vom REGIO MANAGER ausgezeichnet und setzt sich an die Spitze der „Starken Partner“. Im Raum Köln/Bonn/Aachen gehört sowohl...

PDF Downloaden
Endlich Schluss mit der „3-Angebots-Regel“!

9. April 2026

Endlich Schluss mit der „3-Angebots-Regel“!

Keine allgemeine Pflicht einer Wohnungseigentümergemeinschaft, vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen Vergleichsangebote einzuholen. Maßgeblich ist vielmehr, ob die Entscheidung auf einer hinreichenden Tatsachengrundlage beruht und ordnungsmäßiger Verwaltung...

PDF Downloaden
Jedes Sondereigentum hat ein Stimmrecht!

9. April 2026

Jedes Sondereigentum hat ein Stimmrecht!

Das Stimmrecht von Wohnungseigentümern kann grundsätzlich vereinbarungsrechtlich objektbezogen beschränkt werden (z. B. auf „Angelegenheiten der Tiefgarage“). Eine solche Beschränkung ist jedoch nur wirksam, wenn sie...

PDF Downloaden