Kein Anspruch auf digitale Übermittlung von Verwaltungsunterlagen

Digitaler Versand AdobeStock

9. Mai 2025

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 28.11.2024 (Az. 2-13 S 27/24) entschieden, dass Wohnungseigentümern kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen per E-Mail oder als Digitalkopie zusteht, wenn diese Unterlagen der Gemeinschaft lediglich in Papierform vorliegen.

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

BGH entscheidet zum AGG

2. Februar 2026

BGH entscheidet zum AGG

Ein Immobilienmakler, der Mietinteressenten bei der Wohnungsvermittlung wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt, verstößt gegen § 19 Abs. 2 AGG und haftet persönlich auf immateriellen Schadensersatz...

PDF Downloaden
Abwälzung von Kosten- und Zuständigkeit auf die Eigentümer möglich?

2. Februar 2026

Abwälzung von Kosten- und Zuständigkeit auf die Eigentümer möglich?

Ist in der Teilungserklärung die Erhaltungs- und Kostentragungslast für bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Balkone) wirksam auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen, fehlt der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz...

PDF Downloaden
Übertragung der Versammlungsleitung möglich?

2. Februar 2026

Übertragung der Versammlungsleitung möglich?

Der Verwalter führt grundsätzlich den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und darf sich durch einen Mitarbeiter seines Geschäftsbetriebs vertreten lassen. Die Übertragung der Versammlungsleitung auf außenstehende...

PDF Downloaden