Selbstbeteiligung Wohngebäudeversicherung – Wer zahlt?

Muench News Nov

23. November 2022

Tritt in einer Wohnungseigentumsanlage aufgrund einer defekten Wasserleitung ein Schaden ein, ist ein von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in der verbundenen Gebäudeversicherung verein-barter Selbstbehalt, durch den der Versicherer einen bestimmten Teil des ansonsten versicherten Inte-resses nicht zu ersetzen hat, wie die Versicherungsprämie nach dem gesetzlichen bzw. vereinbarten Verteilungsschlüssel zu verteilen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Leitungswasserschaden an dem Gemeinschaftseigentum oder – ausschließlich oder teilweise – an dem Sondereigentum entstanden ist. 

BGH, Urteil vom 16. September 2022 

Az. V ZR 69/21 

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