Trotz Anspruch – zwingend Beschluss bei einer baulichen Veränderung

Bauliche Genehmigung AdobeStock

13. Mai 2025

Ein Wohnungseigentümer, der eine bauliche Veränderung ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommen hat, kann dem Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegenhalten, dass ein Gestattungsanspruch besteht (Fortführung von Senat, Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791).

BGH, Urteil vom 21. März 2025 – V ZR 1/24

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst

3. November 2025

Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter auch dann für die Erfüllung der Räum- und Streupflichten, wenn sich der Unfall auf einem Grundstücksteil des gemeinschaftlichen Eigentums...

PDF Downloaden
Weiter Ermessenspielraum bei der Kalkulation der Vorschüsse

3. November 2025

Weiter Ermessenspielraum bei der Kalkulation der Vorschüsse

Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites...

PDF Downloaden
Verpflichtung des Veräußerers im Zusammenhang mit der Veräußerungszustimmung

3. November 2025

Verpflichtung des Veräußerers im Zusammenhang mit der Veräußerungszustimmung

Für die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit genügt es nicht, dass der Veräußerer lediglich behauptet, der Erwerber sei zahlungsfähig. LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 –...

PDF Downloaden