Nur ein Beschluss nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG könnte zur Anfechtbarkeit einer unzureichenden technischen Umsetzung einer Online-Teilnahme führen.
LG München I, Urteil vom 09.08.2023; Az. 1 S 16489/22; IMRRS 2024, 0110
20. Februar 2024
Nur ein Beschluss nach § 23 Abs. 1 S. 2 WEG könnte zur Anfechtbarkeit einer unzureichenden technischen Umsetzung einer Online-Teilnahme führen.
LG München I, Urteil vom 09.08.2023; Az. 1 S 16489/22; IMRRS 2024, 0110
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