Wann muss der Mieter den Zutritt zur Wohnung gewähren?

AdobeStock Newsformat

21. Juli 2023

Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt.

Eine solche Pflicht kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 16 f., 20).

BGH, Urteil vom 26. April 2023 – VIII ZR 420/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Erneut Erster Platz für Münch im Branchenmanager

23. April 2025

Erneut Erster Platz für Münch im Branchenmanager

Auch im Jahr 2025 wird Münch wiederholt vom REGIO MANAGER ausgezeichnet und setzt sich an die Spitze der „Starken Partner“. Im Raum Köln/Bonn/Aachen gehört sowohl...

Mischbefüllung der Rücklage zulässig?

22. April 2025

Mischbefüllung der Rücklage zulässig?

1. Es besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung...

PDF Downloaden
Wann sind Altvereinbarungen nach der WEG-Reform 2020 gültig?

16. April 2025

Wann sind Altvereinbarungen nach der WEG-Reform 2020 gültig?

Ältere Gemeinschaftsordnungen enthalten eine Vielzahl von Vereinbarungen, bei denen nicht klar ist, ob diese nach der WEG-Reform 2020 weiter gelten. Dabei kann es sich um...

PDF Downloaden