Wann muss der Mieter den Zutritt zur Wohnung gewähren?

AdobeStock Newsformat

21. Juli 2023

Es besteht eine vertragliche, aus § 242 BGB herzuleitende Nebenpflicht des Wohnraummieters, dem Vermieter – nach entsprechender Vorankündigung – den Zutritt zu seiner Wohnung zu gewähren, wenn es hierfür einen konkreten sachlichen Grund (hier: beabsichtigte Veräußerung der Wohnung) gibt.

Eine solche Pflicht kann sich zudem aus einer entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag ergeben (im Anschluss an Senatsurteil vom 4. Juni 2014 – VIII ZR 289/13, NJW 2014, 2566 Rn. 16 f., 20).

BGH, Urteil vom 26. April 2023 – VIII ZR 420/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage?

3. August 2026

Anspruch auf Einbau einer Klimaanlage?

Der Bundesgerichtshof (V ZR 162/25) hat entschieden, dass ein Wohnungseigentümer grundsätzlich einen Anspruch gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Gestattung des Einbaus eines Klima-Splitgeräts auf...

PDF Downloaden
Eigenmächtige Bauliche Veränderungen sind gefährlich!

3. August 2026

Eigenmächtige Bauliche Veränderungen sind gefährlich!

Das Amtsgericht Hamburg (Urteil vom 04.02.2026 – 9 C 254/24) bestätigt die gefestigte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs: Bauliche Veränderungen am Gemeinschaftseigentum dürfen grundsätzlich erst nach einem...

PDF Downloaden
Unklare Zweckbestimmung in der Teilungserklärung

3. August 2026

Unklare Zweckbestimmung in der Teilungserklärung

Das Oberlandesgericht München (Urteil vom 29.04.2026 – 32 U 3550/25) stellt klar, dass die Zweckbestimmung „Laden“ in einer Teilungserklärung den Betrieb einer Gaststätte grundsätzlich nicht...

PDF Downloaden

Wir wachsen weiter!

Unser Immobilienbestand wächst kontinuierlich und damit auch unser Team. Deshalb schaffen wir neue Arbeitsplätze und suchen engagierte Persönlichkeiten, die gemeinsam mit uns die Zukunft der Immobilienverwaltung gestalten möchten.

Entdecken Sie jetzt unsere aktuellen Stellenangebote und werden Sie Teil unseres Teams.