Was wird bei der Jahresabrechnung angefochten?

NEWS

20. Dezember 2024

Fehler der einem Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG zugrunde liegenden Jahresabrechnung können nur dann zu einer gerichtlichen Ungültigerklärung führen, wenn der Fehler sich auf die Abrechnungsspitze und damit auf die Zahlungspflicht des Wohnungseigentümers auswirkt.

BGH, V ZR 195/23 vom 20.09.2024

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