Aufschlüsselung der für eine Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach einzelnen Gewerken?

Modernisierungsmassnahme

27. Oktober 2022

Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formel- len Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisie- rungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.

Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich nicht erforderlich. .

BGH, Urteil vom 20.7.2022, VIII ZR 339/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Wie viele Angebote?

30. April 2024

Wie viele Angebote?

1. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Verwaltung ist die Einholung eines dritten Angebots nicht erforderlich, wenn zwei seit langem ortsansässige Fachbetriebe Angebote abgegeben hatten, die bei...

PDF Downloaden
Absenkungsbeschluss muss konkret beschlossen werden!

26. April 2024

Absenkungsbeschluss muss konkret beschlossen werden!

1. Wollen die Wohnungseigentümer gem. § 23 III 2 WEG beschließen, dass für einen einzelnen Gegenstand die Mehrheit der abgegebenen Stimmen genügen soll, muss dies...

PDF Downloaden
Kann Mieter die Unterlagen der WEG einsehen?

19. April 2024

Kann Mieter die Unterlagen der WEG einsehen?

Zur Ausübung des Einsichtsrechts in die Betriebskostenbelege kann der Wohnungseigentümer seinen Mieter ermächtigen. AG Siegen, Urteil vom 27.01.2023 AZ. 17 C 8/22

PDF Downloaden