Externer Dienstleister für Mülltrennung – umlagefähig?

Muench News Nov

23. November 2022

 Die Kosten eines externen Dienstleisters für die regelmäßige Kontrolle der Restmüllbehälter des Mie-tobjekts auf Einhaltung der satzungsmäßigen Vorgaben für die Mülltrennung und für die bei fehlerhaf-ter Abfalltrennung erfolgende Nachsortierung von Hand sind im Wohnraummietverhältnis gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV auf den Mieter umlegbare Betriebskosten. 

BGH, Urteil vom 5. Oktober 2022 

Az. VIII ZR 117/21 

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