Grundsatzurteil: Geltendmachung von Haushaltsnahen Dienstleistungen

AdobeStock +

14. Januar 2024

1. Mieter können die Steuerermäßigung gem. § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen auch dann geltend machen, wenn sie die Verträge mit den Leistungserbringern nicht selbst abgeschlossen haben.

2. Eine Wohnnebenkostenabrechnung, eine Hausgeldabrechnung, eine sonstige Abrechnungsunterlage oder Bescheinigung entsprechend dem Muster in Anlage 2 des BMF-Schreibens vom 09.11.2016 (BStBl. I 2016, 1213), die die wesentlichen Angaben einer Rechnung sowie einer unbaren Zahlung nach § 35a Abs. 5 Satz3 EStG enthält, reicht vorbehaltlich sich aufdrängender Zweifel an deren Richtigkeit für die Geltendmachung der Steuerermäßigung nach § 35a EStG regelmäßig aus.

BFH, Urteil vom 22.02.2023 – VI R 24/20

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

10. Januar 2026

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

Die Innenarchitektur des kultigen Colonia-Hauses wird im Zuge einer kuratorischen Setzung temporär aus ihrem funktionalen Kontext gelöst: Unter dem Titel DIE SENKRECHTE trifft in der...

Kürzung von Hausgeld möglich?

5. Januar 2026

Kürzung von Hausgeld möglich?

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, seine laufenden Hausgeldzahlungen wegen behaupte-ter oder tatsächlicher Mängel am Gemeinschaftseigentum einseitig zu kürzen oder zurückzuhalten. 2. Die Hausgeldzahlungspflicht besteht...

PDF Downloaden
Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

5. Januar 2026

Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

1. Balkone gehören regelmäßig zumindest teilweise zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie dem Sondereigentum zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind. 2. Zum Gemeinschaftseigentum zählen insbesondere tragende Bauteile,...

PDF Downloaden