Aufrechnung der Kaution mit verjährten Schadenersatzforderungen?

AdobeStock

26. Juli 2024

Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass eine Aufrechnung des Vermieters mit verjährten Schadensersatzforderungen wegen Beschädigung der Mietsache gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters im Rahmen der Kautionsabrechnung regelmäßig auch dann möglich ist, wenn der Vermieter die ihm zustehende Ersetzungsbefugnis (Verlangen von Schadensersatz in Geld statt einer Wiederherstellung der beschädigten Sache) nicht in unverjährter Zeit ausgeübt hat.

BGH, Urteil vom 10. Juli 2024 – VIII ZR 184/23

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

31. Juli 2025

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

In analoger Anwendung des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch dann ein Vorkaufsrecht des Mieters entstehen, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an...

PDF Downloaden
Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

21. Juli 2025

Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569...

PDF Downloaden
Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

14. Juli 2025

Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

a) Haben die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbart, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt, kann der Vermieter...

PDF Downloaden