Münch startet auf Social Media

() ()

29. Oktober 2024

Nicht nur unser Unternehmen wächst weiter, auch unser Wunsch daran unsere Kunden zu informieren & Ihnen einen Einblick zu gewähren in die Welt von Münch. Seit ein paar Wochen sind wir auch auf den Social Media Kanälen Linked-in & Instagram vertreten und geben einen Überblick über den Alltag in unserem Unternehmen. Folgen Sie uns & bleiben Sie informiert.

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer?

27. Mai 2025

Wohnungseigentümer als mittelbarer Handlungsstörer?

Einen vermietenden Wohnungseigentümer trifft eine Haftung als mittelbarer Handlungsstörer für von dem Mieter ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommene bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums, wenn er die...

PDF Downloaden
Trotz Anspruch – zwingend Beschluss bei einer baulichen Veränderung

13. Mai 2025

Trotz Anspruch – zwingend Beschluss bei einer baulichen Veränderung

Ein Wohnungseigentümer, der eine bauliche Veränderung ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommen hat, kann dem Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegenhalten, dass...

PDF Downloaden
Kein Anspruch auf digitale Übermittlung von Verwaltungsunterlagen

9. Mai 2025

Kein Anspruch auf digitale Übermittlung von Verwaltungsunterlagen

Das Landgericht Frankfurt am Main hat in seinem Urteil vom 28.11.2024 (Az. 2-13 S 27/24) entschieden, dass Wohnungseigentümern kein Anspruch auf Übersendung von Verwaltungsunterlagen per...

PDF Downloaden