Indirekter Ausschluss von der ETV unter „2G“ möglich?

Corona G Regel Zutritt AdobeStock

23. Januar 2025

Unter den während der Corona-Pandemie zeitweise geltenden landesrechtlichen Vorgaben von „2G“ durfte eine Eigentümerversammlung stattfinden. Der Verwalter musste die für die Versammlung geltenden infektionsschutzrechtlichen Vorgaben beachten und durfte dementsprechend in der Ladung auf die Notwendigkeit der Einhaltung der „2G“-Regelung hinweisen. Die Abhaltung einer Eigentümerversammlung war auch dann ermessensgerecht, wenn einzelne Wohnungseigentümer mitteilten, die Vorgaben der „2G“-Regelung nicht zu erfüllen und deshalb an der Teilnahme gehindert zu sein.

BGH, Urteil vom 20. September 2024 – V ZR 123/23

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Ist das Aufstellen eines Gartenhauses eine bauliche Veränderung?

1. Oktober 2025

Ist das Aufstellen eines Gartenhauses eine bauliche Veränderung?

Ist Gegenstand des Sondernutzungsrechts ein bestimmter Gartenteil, so ist der berechtigte Wohnungseigentümer zwar befugt, die Fläche gärtnerisch zu gestalten oder zu Erholungszwecken zu benutzen. Dagegen...

PDF Downloaden
Schon wieder: Drei Angebote erforderlich?

1. Oktober 2025

Schon wieder: Drei Angebote erforderlich?

Gegen das apodiktische Erfordernis von mindestens drei Vergleichsangeboten spricht schon, dass die Wohnungseigentümer – auch nach Einholung der Vergleichsangebote – nicht verpflichtet sind, das billigste...

PDF Downloaden
Achtung: Gemeinschaftsordnung kann Fälligkeit der Hausgelder (Vorschüsse) festlegen

1. Oktober 2025

Achtung: Gemeinschaftsordnung kann Fälligkeit der Hausgelder (Vorschüsse) festlegen

Die Fälligkeit der Vorschussforderung kann auch in der Gemeinschaftsordnung vereinbart sein. In diesem Fall ist die jeweilige Vereinbarung maßgeblich. Soweit keine Öffnungsklausel vereinbart ist, können...

PDF Downloaden