Was kann ein Sondereigentümer gegen Störungen des Mieters unternehmen?

Belaestigung AdobeStock

18. Februar 2025

1. Eigentümer haben ein eigenständiges Klagerecht gegenüber Mietern in Fällen der Störung des Eigentums, unabhängig von Maßnahmen der Hausverwaltung.

2. Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten und dürfen keine unzumutbaren Belästigungen für andere Eigentümer oder Bewohner verursachen.

3. Die Durchsetzung von Rechten gegen Mieter kann direkt durch den Eigentümer erfolgen, wenn es sich um eine Beeinträchtigung des eigenen Eigentums handelt.

OLG München, Urteil vom 31.01.2024, Az. 7 U 7576/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Ist das Aufstellen eines Gartenhauses eine bauliche Veränderung?

1. Oktober 2025

Ist das Aufstellen eines Gartenhauses eine bauliche Veränderung?

Ist Gegenstand des Sondernutzungsrechts ein bestimmter Gartenteil, so ist der berechtigte Wohnungseigentümer zwar befugt, die Fläche gärtnerisch zu gestalten oder zu Erholungszwecken zu benutzen. Dagegen...

PDF Downloaden
Schon wieder: Drei Angebote erforderlich?

1. Oktober 2025

Schon wieder: Drei Angebote erforderlich?

Gegen das apodiktische Erfordernis von mindestens drei Vergleichsangeboten spricht schon, dass die Wohnungseigentümer – auch nach Einholung der Vergleichsangebote – nicht verpflichtet sind, das billigste...

PDF Downloaden
Achtung: Gemeinschaftsordnung kann Fälligkeit der Hausgelder (Vorschüsse) festlegen

1. Oktober 2025

Achtung: Gemeinschaftsordnung kann Fälligkeit der Hausgelder (Vorschüsse) festlegen

Die Fälligkeit der Vorschussforderung kann auch in der Gemeinschaftsordnung vereinbart sein. In diesem Fall ist die jeweilige Vereinbarung maßgeblich. Soweit keine Öffnungsklausel vereinbart ist, können...

PDF Downloaden