Schon wieder: Drei Angebote erforderlich?

Muench News Dez

1. Oktober 2025

Gegen das apodiktische Erfordernis von mindestens drei Vergleichsangeboten spricht schon, dass die Wohnungseigentümer – auch nach Einholung der Vergleichsangebote – nicht verpflichtet sind, das billigste oder günstigste Angebot, wie man es bei einer Ausschreibung kennt – anzunehmen und zu realisieren.

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 11.06.2025, Az. 9 C 448/24

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