Der Verwalter darf Rücklagen ohne Eigentümerbeschluss nur mündelsicher und kurzfristig anlegen. Unübliche, langfristige oder risikobehaftete Anlagen überschreiten seine Befugnisse.
AG Böblingen, Urteil vom 28.01.2025 – 23 C 866/24 WEG
															3. November 2025
Der Verwalter darf Rücklagen ohne Eigentümerbeschluss nur mündelsicher und kurzfristig anlegen. Unübliche, langfristige oder risikobehaftete Anlagen überschreiten seine Befugnisse.
AG Böblingen, Urteil vom 28.01.2025 – 23 C 866/24 WEG
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