Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst

Winterdienst

3. November 2025

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter auch dann für die Erfüllung der Räum- und Streupflichten, wenn sich der Unfall auf einem Grundstücksteil des gemeinschaftlichen Eigentums einer Wohnungseigentümergemeinschaft ereignet hat.
BGH, Urteil vom 06.08.2025 – VIII ZR 250/23 (Leitsätze der Redaktion)

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