Änderung der Kostenverteilung bei Fenstern, Balkontüren, Rollläden, Wohnungseingangstüren?

AdobeStock News Format

21. Juli 2023

1. Den Wohnungseigentümern kommt bei Änderungen des Kostenverteilerschlüssels ein weiter Gestaltungsspielraum zu. Der Beschluss über eine Kostenverteilung muss, wie dies in § 19 Abs. 1 WEG
zum Ausdruck gebracht wird und für alle Beschlüsse der GdWE gilt, lediglich ordnungsmäßiger Verwaltung entsprechen.

2. Die Wohnungseigentümer dürfen danach jeden Maßstab wählen, der den Interessen der Gemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer angemessen ist und insbesondere nicht zu einer ungerechtfertigten Benachteiligung Einzelner führt.

3. Ohne Relevanz ist, dass die Teilungserklärung, wie im alten Recht ohnehin üblich, eine Kostenverteilung nach Miteigentumsanteilen für derartige Maßnahmen vorsah, denn insoweit enthält § 16 Abs. 2 S. 2 WEG gerade eine gesetzliche Öffnungsklausel.

4. Dass einzelne Maßnahmen an diesen Bauteilen in nicht amortisierter Zeit in der Vergangenheit auf Gemeinschaftskosten durchgeführt worden sind, führt nicht dazu, dass damit in Zukunft abweichende Beschlüsse nach § 16 Abs. 2 S. 2 WEG ausgeschlossen wären.

LG Frankfurt, Beschluss vom 31.05.2023 – 2-13 S 91/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

31. Juli 2025

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

In analoger Anwendung des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch dann ein Vorkaufsrecht des Mieters entstehen, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an...

PDF Downloaden
Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

21. Juli 2025

Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569...

PDF Downloaden
Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

14. Juli 2025

Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

a) Haben die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbart, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt, kann der Vermieter...

PDF Downloaden