Ansprüche aus einer falschen Verwaltung (Verwaltervertrag), aber gegen wen?

AdobeStock

21. August 2024

Nach Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes zum 1. Dezember 2020 bestehen Ansprüche des einzelnen Wohnungseigentümers wegen der Verletzung von Pflichten des Verwalters aus dem zwischen diesem und der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer geschlossenen Vertrag nur gegenüber der Gemeinschaft.

Der zwischen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und dem Verwalter geschlossene Vertrag entfaltet keine drittschützende Wirkung zugunsten des einzelnen Wohnungseigentümers.

BGH, Urteil vom 5. Juli 2024 – V ZR 34/24

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

3. März 2026

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

Wohnungseigentümer haben bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft diese erlaubt („Ob“) – auch ohne besonderen Anlass. Über die konkrete Umsetzung...

PDF Downloaden
Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

3. März 2026

Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 28 Abs. 3 WEG befugt zu beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Ein Beschluss, der Eigentümer zur Teilnahme am Lastschriftverfahren...

PDF Downloaden
Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

3. März 2026

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

Eine Eigentümerversammlung muss nicht wegen des unstornierbaren Urlaubs eines Eigentümers außerhalb der Schulferien verlegt werden. Die Terminierung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters unter Berücksichtigung...

PDF Downloaden