Beklagte(r) bei der Verwalterzustimmung?

NEWS

30. August 2023

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember 2020 eine Klage auf Zustimmung stets gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zu richten.

Dies gilt auch dann, wenn die Vereinbarung vor diesem Datum getroffen wurde.

BGH, Urt. v. 21.07.2023, V ZR 90/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

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