Der Verwalter als Anlageberater?

3. November 2025

Der Verwalter darf Rücklagen ohne Eigentümerbeschluss nur mündelsicher und kurzfristig anlegen. Unübliche, langfristige oder risikobehaftete Anlagen überschreiten seine Befugnisse.
AG Böblingen, Urteil vom 28.01.2025 – 23 C 866/24 WEG

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