Gilt eine vereinbarte Beschlussfähigkeit weiter?

AdobeStock

13. Juli 2023

Enthält eine Gemeinschaftsordnung aus der Zeit vor dem 30.11.2020 (hier: 1997) folgende Regelung zur Beschlussfähigkeit „… wenn sowohl mehr als die Hälfte der Miteigentümer als auch mehr als die Hälfte der Miteigentumsanteile vertreten sind“, so gilt diese Regelung trotz der gegenteiligen Vermutung in § 47 WEG fort, weil es sich um eine deutliche Verschärfung gegenüber dem damaligen WEG-Recht handelt.

AG Frankfurt/Main, Urteil vom 28.10.2022 – 33 C 1230/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

3. März 2026

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

Wohnungseigentümer haben bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft diese erlaubt („Ob“) – auch ohne besonderen Anlass. Über die konkrete Umsetzung...

PDF Downloaden
Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

3. März 2026

Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 28 Abs. 3 WEG befugt zu beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Ein Beschluss, der Eigentümer zur Teilnahme am Lastschriftverfahren...

PDF Downloaden
Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

3. März 2026

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

Eine Eigentümerversammlung muss nicht wegen des unstornierbaren Urlaubs eines Eigentümers außerhalb der Schulferien verlegt werden. Die Terminierung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters unter Berücksichtigung...

PDF Downloaden