Kompensationszahlung bei baulicher Veränderung?

18. November 2024

Den Wohnungseigentümern fehlt die Kompetenz, durch Beschluss Kompensationszahlungen festzulegen, die die Wohnungseigentümer, denen eine bauliche Veränderung gestattet wird, an die übrigen Wohnungseigentümer leisten sollen.

BGH, Versäumnisurteil vom 19. Juli 2024 – V ZR 226/23

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