Ordnungsverfügung wegen Brandschutzmängeln gegen den Verkäufer von Wohnungseigentum als Störer

Muench News Jan Brandschutz

26. Januar 2023

1. Solange die Übertragung des Eigentums auf den Erwerber noch nicht erfolgt ist, stehen weder der Abschluss des notariellen Kaufvertrags noch die mangelnde Sachherrschaft an den veräußerten WE-Einheiten der Inanspruchnahme des Veräußerers als Zustandsstörer entgegen.

2. Bei einer geforderten brandschutzrechtlichen Ertüchtigung von Wohnräumen handelt es sich nicht um eine Maßnahme, deren Vornahme zur Disposition der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) steht, sondern um eine behördliche Anordnung im Rahmen der Gefahrenabwehr, die erforderlichenfalls im Wege der Verwaltungsvollstreckung auch ohne entsprechende Beschlusslage der GdWE durchgesetzt werden könnte.

OVG des Saarlandes, Beschluss vom 17.8.2022 – 2 B 104/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

BGH entscheidet zum AGG

2. Februar 2026

BGH entscheidet zum AGG

Ein Immobilienmakler, der Mietinteressenten bei der Wohnungsvermittlung wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt, verstößt gegen § 19 Abs. 2 AGG und haftet persönlich auf immateriellen Schadensersatz...

PDF Downloaden
Abwälzung von Kosten- und Zuständigkeit auf die Eigentümer möglich?

2. Februar 2026

Abwälzung von Kosten- und Zuständigkeit auf die Eigentümer möglich?

Ist in der Teilungserklärung die Erhaltungs- und Kostentragungslast für bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Balkone) wirksam auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen, fehlt der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz...

PDF Downloaden
Übertragung der Versammlungsleitung möglich?

2. Februar 2026

Übertragung der Versammlungsleitung möglich?

Der Verwalter führt grundsätzlich den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und darf sich durch einen Mitarbeiter seines Geschäftsbetriebs vertreten lassen. Die Übertragung der Versammlungsleitung auf außenstehende...

PDF Downloaden