Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse auf sog. Vertreterversammlungen sind nur anfechtbar, nicht aber nichtig.
BGH, Urteil vom 08.03.2024 – V ZR 80/23
13. März 2024
Während der Corona-Pandemie gefasste Beschlüsse auf sog. Vertreterversammlungen sind nur anfechtbar, nicht aber nichtig.
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