Trotz Anspruch – zwingend Beschluss bei einer baulichen Veränderung

Bauliche Genehmigung AdobeStock

13. Mai 2025

Ein Wohnungseigentümer, der eine bauliche Veränderung ohne erforderlichen Gestattungsbeschluss vorgenommen hat, kann dem Beseitigungsanspruch aus § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht entgegenhalten, dass ein Gestattungsanspruch besteht (Fortführung von Senat, Urteil vom 17. März 2023 – V ZR 140/22, NJW-RR 2023, 791).

BGH, Urteil vom 21. März 2025 – V ZR 1/24

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