Umgang mit Altvereinbarungen in der Gemeinschaftsordnung?

Muench News Apr Doppelhaus

9. April 2023

Der in der Gemeinschaftsordnung enthaltenen schlichten Verweisung auf die Gesetzeslage oder der bloßen Wiederholung des Gesetzes lässt sich in Ermangelung anderer Anhaltspunkte nicht entnehmen, dass es auch nach einer Gesetzesänderung bei der Anwendung alten Rechts verbleiben soll. Vielmehr ist dies grundsätzlich als dynamische Verweisung auf die jeweils aktuellen gesetzlichen Regelungen zu verstehen.

BGH, Urteil vom 17. März 2023 Az. V ZR 140/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Erneut Erster Platz für Münch im Branchenmanager

23. April 2025

Erneut Erster Platz für Münch im Branchenmanager

Auch im Jahr 2025 wird Münch wiederholt vom REGIO MANAGER ausgezeichnet und setzt sich an die Spitze der „Starken Partner“. Im Raum Köln/Bonn/Aachen gehört sowohl...

Mischbefüllung der Rücklage zulässig?

22. April 2025

Mischbefüllung der Rücklage zulässig?

1. Es besteht eine Beschlusskompetenz, über eine Änderung des Verteilerschlüssels für Rücklagen zu beschließen, bzw. einen von dem vereinbarten Kostenschlüssel abweichenden Schlüssel für die Rücklagenbefüllung...

PDF Downloaden
Wann sind Altvereinbarungen nach der WEG-Reform 2020 gültig?

16. April 2025

Wann sind Altvereinbarungen nach der WEG-Reform 2020 gültig?

Ältere Gemeinschaftsordnungen enthalten eine Vielzahl von Vereinbarungen, bei denen nicht klar ist, ob diese nach der WEG-Reform 2020 weiter gelten. Dabei kann es sich um...

PDF Downloaden