Beschlüsse auf einer quasi sehenden Auges von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufenen Eigentümerversammlung sind nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.
LG Dortmund, Beschluss vom 03.03.2023, 1 S 196/22
13. Juli 2023
Beschlüsse auf einer quasi sehenden Auges von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufenen Eigentümerversammlung sind nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.
LG Dortmund, Beschluss vom 03.03.2023, 1 S 196/22
Mehr dazu erfahren Sie hier:
3. November 2025
Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst
Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter auch dann für die Erfüllung der Räum- und Streupflichten, wenn sich der Unfall auf einem Grundstücksteil des gemeinschaftlichen Eigentums...
3. November 2025
Weiter Ermessenspielraum bei der Kalkulation der Vorschüsse
Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites...
3. November 2025
Verpflichtung des Veräußerers im Zusammenhang mit der Veräußerungszustimmung
Für die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit genügt es nicht, dass der Veräußerer lediglich behauptet, der Erwerber sei zahlungsfähig. LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 –...