Unbefugter Wohnungseigentümer lädt zur Eigentümerversammlung ein

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13. Juli 2023

Beschlüsse auf einer quasi sehenden Auges von einem anerkannt unbefugten Wohnungseigentümer einberufenen Eigentümerversammlung sind nicht nur anfechtbar, sondern nichtig.

LG Dortmund, Beschluss vom 03.03.2023, 1 S 196/22

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