Unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers durch Anbau eines Außenaufzugs?

AdobeStock

6. März 2024

Eine unbillige Benachteiligung eines Wohnungseigentümers setzt voraus, dass die beabsichtigte Maßnahme bei wertender Betrachtung und in Abwägung mit den mit der baulichen Veränderung verfolgten Vorteilen einem verständigen Wohnungseigentümer in zumutbarer Weise nicht abverlangt werden dürfte (vgl. BGH, Urteil vom 15.5.2020, V ZR 64/19, ZMR 2020, 854 = NJW-RR 2020, 1022).

BGH, Urteil vom 09.02.2024 – V ZR 244/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

10. Januar 2026

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

Die Innenarchitektur des kultigen Colonia-Hauses wird im Zuge einer kuratorischen Setzung temporär aus ihrem funktionalen Kontext gelöst: Unter dem Titel DIE SENKRECHTE trifft in der...

Kürzung von Hausgeld möglich?

5. Januar 2026

Kürzung von Hausgeld möglich?

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, seine laufenden Hausgeldzahlungen wegen behaupte-ter oder tatsächlicher Mängel am Gemeinschaftseigentum einseitig zu kürzen oder zurückzuhalten. 2. Die Hausgeldzahlungspflicht besteht...

PDF Downloaden
Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

5. Januar 2026

Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

1. Balkone gehören regelmäßig zumindest teilweise zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie dem Sondereigentum zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind. 2. Zum Gemeinschaftseigentum zählen insbesondere tragende Bauteile,...

PDF Downloaden