Eine Beschlussanfechtungsklage kann wirksam durch den Vertreter der GdWE anerkannt werden.
Besteht eine verwalterlose Zwei-Personen-Gemeinschaft, wird die GdWE im Prozess durch den nicht klagenden Eigentümer vertreten – einschließlich der Befugnis, ein Anerkenntnis abzugeben.
LG Frankfurt am Main, Urt. v. 04.12.2025, Az. 2-13 S 71/25