Wird einem Wohnungseigentümer die Einsichtnahme in Verwaltungsunterlagen vor der Eigentümerversammlung verweigert, stellt dies lediglich einen formellen und nicht zwingend einen materiellen Beschlussfehler dar.
Das Amtsgericht Hamburg-St. Georg hat hierzu eine aktuelle Entscheidung getroffen (Urt. v. 20.12.2024 – 980a C 38/23 WEG), die sich mit diesem Konfliktfall befasst.