Voraussetzungen für: Gestattung eines geplanten Wanddurchbruchs zur Verbindung von zwei Wohnungen

AdobeStock

28. Dezember 2023

Ein Wanddurchbruch ist keine Bagatellmaßnahme; er beeinträchtigt die anderen Wohnungseigentümer, wenn der Bauwillige nicht nachweist, dass die Gebäudestatik nicht beeinträchtigt wird, weil es sich z.B. um eine Trockenbauwand handelt.

Die fehlende Beeinträchtigung muss bereits im Zeitpunkt der Beschlussersetzung durch Gutachten o.ä. bei geplantem Durchbruch einer Stahlbetonwand feststehen.

LG Itzehoe, Urteil vom 4. März 2022 – 11 S 37/20

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

1. Dezember 2025

Abrechnungspflicht entsteht am 1.1.

Die Pflicht der Gemeinschaft zur Erstellung der Jahresabrechnung entsteht am 1. Januar des folgenden Kalenderjahres; der frühere Verwalter, dessen Amtszeit zum 31. Dezember des Vorjahres...

PDF Downloaden
GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

1. Dezember 2025

GdWE ist für Erstellung der Jahresabrechnung zuständig!

Zur Erstellung von Jahresabrechnungen ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer verpflichtet; als ausführendes Organ muss der bestellte Verwalter auch ausstehende Abrechnungen für Vorjahre erstellen. Daneben kann...

PDF Downloaden
Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

1. Dezember 2025

Auslegung der Teilungserklärung: hier Fenster!

Weist die Teilungserklärung den Wohnungseigentümern die Pflege und Erneuerung der Fenster mit Ausnahme des Außenanstrichs zu, bleibt die gesamte Fenstererneuerung regelmäßig Aufgabe der Gemeinschaft. Die...

PDF Downloaden