Was kann ein Sondereigentümer gegen Störungen des Mieters unternehmen?

Belaestigung AdobeStock

18. Februar 2025

1. Eigentümer haben ein eigenständiges Klagerecht gegenüber Mietern in Fällen der Störung des Eigentums, unabhängig von Maßnahmen der Hausverwaltung.

2. Mieter sind verpflichtet, sich an die Hausordnung zu halten und dürfen keine unzumutbaren Belästigungen für andere Eigentümer oder Bewohner verursachen.

3. Die Durchsetzung von Rechten gegen Mieter kann direkt durch den Eigentümer erfolgen, wenn es sich um eine Beeinträchtigung des eigenen Eigentums handelt.

OLG München, Urteil vom 31.01.2024, Az. 7 U 7576/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

3. März 2026

Privilegierte Bauliche Veränderung unterscheidet zwischen dem „ob“ und „wie“

Wohnungseigentümer haben bei Maßnahmen zur Barrierefreiheit grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass die Eigentümergemeinschaft diese erlaubt („Ob“) – auch ohne besonderen Anlass. Über die konkrete Umsetzung...

PDF Downloaden
Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

3. März 2026

Verpflichtung zum Lastschriftverfahren entspricht ordnungsgemäßer Verwaltung

Die Wohnungseigentümergemeinschaft ist nach § 28 Abs. 3 WEG befugt zu beschließen, wie Forderungen zu erfüllen sind. Ein Beschluss, der Eigentümer zur Teilnahme am Lastschriftverfahren...

PDF Downloaden
Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

3. März 2026

Eigentümerversammlung trotz Urlaubs eines Eigentümers zulässig

Eine Eigentümerversammlung muss nicht wegen des unstornierbaren Urlaubs eines Eigentümers außerhalb der Schulferien verlegt werden. Die Terminierung liegt im pflichtgemäßen Ermessen des Verwalters unter Berücksichtigung...

PDF Downloaden