Beschlossenes Verbot des Abstellens von Elektro-Autos in der Tiefgarage

Muench Referenz Fallback

24. April 2022

Ein Beschluss der Eigentümerversammlung, der das Abstellen von Elektro-Autos in der Tiefgarage bis

auf weiteres untersagt, macht den individuellen Rechtsanspruch des § 20 Abs. 2 Nr. 2 WEG zunichte

und verstößt damit gegen ein wesentliches gesetzgeberisches Ziel der WEG-Reform.

Ein solcher Beschluss verstößt gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Verwaltung, auch wenn man

zu Gunsten der Wohnungseigentümergemeinschaft als wahr unterstellt, dass die Brandgefahr bei

Elektrofahrzeugen größer ist als bei den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor.

 

AG Wiesbaden, Urteil vom 04.02.2022, 92 C 2541/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

31. Juli 2025

Vorkaufsrecht auch bei Umwandlung in Teileigentum?

In analoger Anwendung des § 577 Abs. 1 Satz 1 BGB kann auch dann ein Vorkaufsrecht des Mieters entstehen, wenn anstelle von Wohnungseigentum Teileigentum an...

PDF Downloaden
Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

21. Juli 2025

Fristlose Kündigung wg. fehlender Bankbürgschaft?

Ist ein Mieter mit der Leistung einer als Mietsicherheit (§ 551 BGB) vereinbarten Bankbürgschaft im Verzug, kann der Vermieter das Mietverhältnis nicht nach § 569...

PDF Downloaden
Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

14. Juli 2025

Ausweis der Umsatzsteuer in der Jahres- bzw. Betriebskostenabrechnung?

a) Haben die Parteien eines gewerblichen Mietverhältnisses vereinbart, dass der Mieter die Umsatzsteuer auf Miete und Nebenkosten übernimmt, wenn eine solche anfällt, kann der Vermieter...

PDF Downloaden