Kann die WEG weiterhin einen gemeinschaftlichen Kabelvertrag abschließen?

Glasfaserkabel

19. März 2025

1. Es widerspricht nicht grundsätzlich ordnungsmäßiger Verwaltung, für alle Eigentümer einen Sammelvertrag mit einem Kabel-Anbieter zu schließen, auch wenn vermietende Miteigentümer nach Wegfall des sog. Neben- oder Betriebskostenprivilegs diese Kosten nicht mehr auf ihre Mieter umlegen können oder selbst davon nicht profitieren.

2. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Kostenbelastung gering ist (hier: ca. 27 Euro/Jahr).

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 17.01.2025 -980b C 24/24 (nicht rechtskräftig), IBRRS 2025, 0210; IMRRS 2025, 0098

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

BGH entscheidet zum AGG

2. Februar 2026

BGH entscheidet zum AGG

Ein Immobilienmakler, der Mietinteressenten bei der Wohnungsvermittlung wegen ihrer ethnischen Herkunft benachteiligt, verstößt gegen § 19 Abs. 2 AGG und haftet persönlich auf immateriellen Schadensersatz...

PDF Downloaden
Abwälzung von Kosten- und Zuständigkeit auf die Eigentümer möglich?

2. Februar 2026

Abwälzung von Kosten- und Zuständigkeit auf die Eigentümer möglich?

Ist in der Teilungserklärung die Erhaltungs- und Kostentragungslast für bestimmte Teile des Gemeinschaftseigentums (z.B. Balkone) wirksam auf einzelne Wohnungseigentümer übertragen, fehlt der Eigentümerversammlung die Beschlusskompetenz...

PDF Downloaden
Übertragung der Versammlungsleitung möglich?

2. Februar 2026

Übertragung der Versammlungsleitung möglich?

Der Verwalter führt grundsätzlich den Vorsitz in der Eigentümerversammlung und darf sich durch einen Mitarbeiter seines Geschäftsbetriebs vertreten lassen. Die Übertragung der Versammlungsleitung auf außenstehende...

PDF Downloaden