Aufschlüsselung der für eine Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach einzelnen Gewerken?

27. Oktober 2022

Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formel- len Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisie- rungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.

Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich nicht erforderlich. .

BGH, Urteil vom 20.7.2022, VIII ZR 339/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Ist nicht nur die Erstausstattung, sondern auch die Erneuerung von Rauchwarnmeldern eine Modernisierung?

30. August 2023

Ist nicht nur die Erstausstattung, sondern auch die Erneuerung von Rauchwarnmeldern eine Modernisierung?

1. Die Erneuerung von Rauchwarnmeldern stellt – anders als deren erstmaliger Einbau (dazu BGH, 17.06.2015 – VIII ZR 216/14, ZMR 2015, 760 und VIII ZR...

PDF Downloaden
Anforderungen an den Antrag auf Genehmigung des Einbaus einer Wallbox

30. August 2023

Anforderungen an den Antrag auf Genehmigung des Einbaus einer Wallbox

1. Die Eigentümer können auch Bedingungen und Auflagen für die Durchführung einer baulichen Veränderung seitens eines Eigentümers mitbeschließen, wobei das Gesetz aufgrund der Vielgestaltigkeit der...

PDF Downloaden
Beklagte(r) bei der Verwalterzustimmung?

30. August 2023

Beklagte(r) bei der Verwalterzustimmung?

Sieht die Gemeinschaftsordnung vor, dass ein Wohnungseigentümer zur Veräußerung seines Wohnungseigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf, ist seit dem Inkrafttreten des Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetzes am 1. Dezember...

PDF Downloaden