Aufschlüsselung der für eine Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach einzelnen Gewerken?

Modernisierungsmassnahme

27. Oktober 2022

Die Erklärung über eine Modernisierungsmieterhöhung (§ 559 BGB) genügt regelmäßig den formel- len Anforderungen nach § 559b BGB, wenn sie die Gesamtkosten für die durchgeführte Modernisie- rungsmaßnahme und im Fall der Durchführung mehrerer verschiedener Modernisierungsmaßnahmen die jeweiligen Gesamtkosten für die einzelnen Maßnahmen ausweist.

Eine Aufschlüsselung der für eine bestimmte Modernisierungsmaßnahme entstandenen Gesamtkosten nach den einzelnen angefallenen Gewerken oder anderen Bauleistungsbereichen ist grundsätzlich nicht erforderlich. .

BGH, Urteil vom 20.7.2022, VIII ZR 339/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Pflichtwidrige Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen?

25. März 2024

Pflichtwidrige Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen?

Hat eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) mit einem Werkunternehmer einen Vertrag zur Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums geschlossen, gehört es zu den Pflichten des Verwalters, diese...

PDF Downloaden
Folgen pflichtwidriger Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen

19. März 2024

Folgen pflichtwidriger Zahlung von Abschlägen für Erhaltungsmaßnahmen

a. Zahlt der Verwalter im Zuge der Vornahme von Erhaltungsmaßnahmen pflichtwidrig Abschläge, kann für die Ermittlung des Schadens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) nicht allein...

PDF Downloaden
Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage; unbillige Benachteiligung

15. März 2024

Grundlegende Umgestaltung der Wohnanlage; unbillige Benachteiligung

1. Beschließen die Wohnungseigentümer die Durchführung oder Gestattung einer baulichen Veränderung, die ein Wohnungseigentümer unter Berufung auf § 20 Abs. 2 Satz 1 WEG verlangt,...

PDF Downloaden