Durchführung von Beschlüssen durch die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Muench News Feb

9. Februar 2023

Nach dem seit dem 1.12.2020 geltenden Wohnungseigentumsrecht trifft die Pflicht zur Durchführung von Beschlüssen der Wohnungseigentümer nicht mehr den Verwalter, sondern die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Abgrenzung zu BGH, Urteil vom 8.6.2018 – V ZR 125/17, ZMR 2018, 777 = BGHZ 219, 60 Rn. 15).

BGH, Urteil vom 16.12.2022 – V ZR 263/21

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

10. Januar 2026

Die Senkrechte – Eine Ausstellung im Colonia-Haus vom 11.01.–08.02.2026

Die Innenarchitektur des kultigen Colonia-Hauses wird im Zuge einer kuratorischen Setzung temporär aus ihrem funktionalen Kontext gelöst: Unter dem Titel DIE SENKRECHTE trifft in der...

Kürzung von Hausgeld möglich?

5. Januar 2026

Kürzung von Hausgeld möglich?

1. Ein Wohnungseigentümer ist nicht berechtigt, seine laufenden Hausgeldzahlungen wegen behaupte-ter oder tatsächlicher Mängel am Gemeinschaftseigentum einseitig zu kürzen oder zurückzuhalten. 2. Die Hausgeldzahlungspflicht besteht...

PDF Downloaden
Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

5. Januar 2026

Was vom Balkon ist Gemeinschaftseigentum?

1. Balkone gehören regelmäßig zumindest teilweise zum Gemeinschaftseigentum, auch wenn sie dem Sondereigentum zur alleinigen Nutzung zugewiesen sind. 2. Zum Gemeinschaftseigentum zählen insbesondere tragende Bauteile,...

PDF Downloaden