Erhaltungsmaßnahmen (3-Angebote?)

AdobeStock news

15. November 2023

Grundsätzlich sind vor Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen mindesten 3 Vergleichsangebote einzuholen, um den Eigentümern einen ausreichende Tatsachengrundlage zu liefern.

Sind in der Region keine Anbieter zu finden, muss nicht vom Verwalter versucht werden, ortsferne Unternehmen zur Abgabe von Angeboten zu veranlassen.

Es muss nicht vorgetragen werden, wann bei welchem Unternehmen – das abgelehnt hat – telefonisch oder schriftlich angefragt wurde.

AG Buxtehude, Urt. v. 06.04.2023, 31 C 324/22

Mehr dazu erfahren Sie hier:

Weitere Newsartikel

Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst

3. November 2025

Haftung des Vermieters wegen nicht durchgeführtem Winterdienst

Der Vermieter haftet gegenüber dem Mieter auch dann für die Erfüllung der Räum- und Streupflichten, wenn sich der Unfall auf einem Grundstücksteil des gemeinschaftlichen Eigentums...

PDF Downloaden
Weiter Ermessenspielraum bei der Kalkulation der Vorschüsse

3. November 2025

Weiter Ermessenspielraum bei der Kalkulation der Vorschüsse

Bei der Beschlussfassung über die Vorschüsse zur Kostentragung steht den Wohnungseigentümern sowohl hinsichtlich der einzustellenden Positionen als auch im Hinblick auf deren Höhe ein weites...

PDF Downloaden
Verpflichtung des Veräußerers im Zusammenhang mit der Veräußerungszustimmung

3. November 2025

Verpflichtung des Veräußerers im Zusammenhang mit der Veräußerungszustimmung

Für die Zustimmung zur Veräußerung einer Wohnungseigentumseinheit genügt es nicht, dass der Veräußerer lediglich behauptet, der Erwerber sei zahlungsfähig. LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 06.06.2025 –...

PDF Downloaden